Altersgerechtes Wohnen: Förderungen im Überblick 2026

Mit dem demografischen Wandel und dem zunehmenden Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben, gewinnt das Thema altersgerechtes Wohnen immer mehr an Bedeutung. Zum Jahreswechsel 2025/2026 hat die Bundesregierung ihre Förderprogramme umfassend überarbeitet und neue finanzielle Anreize geschaffen, die den barrierefreien Umbau von Bestandsimmobilien sowie den Neubau seniorengerechter Wohnungen unterstützen.

Die für 2026 aufgestockten Fördermittel zielen insbesondere darauf ab, die Wohnraumanpassung für Menschen ab 65 Jahren zu erleichtern und pflegebedürftigen Personen einen längeren Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Neben klassischen KfW-Darlehen stehen nun auch erhöhte Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung, die je nach Bundesland durch regionale Programme ergänzt werden. Dieser Überblick stellt die wichtigsten nationalen und länderspezifischen Fördermöglichkeiten vor.

Auf einen Blick: Die KfW-Förderung für altersgerechten Umbau wurde für 2026 auf 200 Millionen Euro aufgestockt – bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich.

Pflegekassen beteiligen sich mit bis zu 4.000 Euro an Umbaumaßnahmen für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5), ohne Eigenanteil bei geringem Einkommen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für altersgerechten Umbau wurde auf 30% der Kosten (maximal 6.000 Euro pro Jahr) erhöht.

Altersgerechtes Wohnen: Was bedeutet das im Jahr 2026?

Altersgerechtes Wohnen bedeutet im Jahr 2026 vor allem die intelligente Kombination aus barrierefreier Bauweise und smarter Technologie, die ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglicht. Moderne Wohnkonzepte umfassen nicht nur ebenerdige Duschen, deren regelmäßige Wartung für einen reibungslosen Abfluss sorgt, sondern auch digitale Assistenzsysteme, die den Alltag erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung in funktionierende Nachbarschaftsstrukturen, um soziale Isolation im Alter zu vermeiden und gegenseitige Unterstützung zu fördern. Flexibilität gewinnt zudem an Bedeutung – Wohnungen und Häuser müssen anpassungsfähig sein, um auf veränderte Bedürfnisse im Lebensverlauf reagieren zu können, ohne dass kostspielige Umbauten notwendig werden.

Staatliche Förderprogramme für barrierefreien Umbau

Für den barrierefreien Umbau stehen Senioren in Deutschland verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung, die auch im Jahr 2026 weitergeführt und teilweise sogar ausgebaut werden. Die KfW-Bank bietet über ihr Programm „Altersgerecht Umbauen“ zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit an, wobei für 2026 eine Erhöhung der Fördersummen geplant ist. Auch auf Länderebene existieren spezielle Fördertöpfe, deren Bedingungen sich regional unterscheiden und häufig mit den Bundesprogrammen kombinierbar sind. Ein besonderer Fokus liegt auf der Badezimmermodernisierung, wobei Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von Pflegekasse für barrierefreies Badezimmer von bis zu 4.000 Euro erhalten können. Interessenten sollten beachten, dass für fast alle Fördermaßnahmen ein Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden muss und teilweise eine fachliche Beratung nachgewiesen werden sollte.

KfW-Zuschüsse und Kredite für Senioren

Die KfW bietet auch 2026 spezielle Förderprogramme für Senioren an, die ihr Zuhause barrierefrei umgestalten möchten. Mit dem Programm 455-B können ältere Menschen Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen erhalten, wobei kein Eigenkapital nachgewiesen werden muss. Zusätzlich stehen zinsgünstige Kredite zur Verfügung, die besonders für umfangreichere Sanierungsprojekte interessant sind und bei rechtlichen Fragen zum Eigentumsnachweis keine Hürden darstellen. Die Antragstellung wurde für die Zielgruppe der Senioren bewusst vereinfacht, sodass auch Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit Förderanträgen problemlos von den Programmen profitieren können.

Steuerliche Vorteile bei altersgerechten Wohnmaßnahmen

Die Modernisierung oder der Umbau zu einer altersgerechten Wohnung bietet erhebliche steuerliche Entlastungen, die viele Bauherren und Eigentümer unterschätzen. Ab 2026 können bis zu 20% der Handwerkerkosten für Barriere reduzierende Maßnahmen mit einer maximalen Obergrenze von 40.000 Euro pro Wohneinheit von der Steuerschuld abgesetzt werden. Zusätzlich gelten für Senioren besondere Abschreibungsmöglichkeiten für notwendige medizinische Hilfsmittel und Umbauten, sofern diese ärztlich verordnet wurden. Wer rechtzeitig plant und entsprechende Nachweise sammelt, kann durch geschickte steuerliche Gestaltung die finanzielle Belastung altersgerechter Wohnprojekte deutlich reduzieren.

  • Steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 20% der Handwerkerkosten mit einer Obergrenze von 40.000 Euro
  • Besondere Abschreibungsmöglichkeiten für medizinisch verordnete Umbauten und Hilfsmittel
  • Sammlung von Nachweisen für Steuervorteile unbedingt erforderlich
  • Erhebliche finanzielle Entlastung durch geschickte steuerliche Planung möglich

Regionale Fördermittel und kommunale Unterstützungsangebote

Neben bundesweiten Förderungen bieten auch Bundesländer und Kommunen eigene Unterstützungsprogramme für altersgerechtes Wohnen an, die 2026 teils erheblich aufgestockt werden. Die Palette reicht von direkten Zuschüssen für barrierefreie Umbauten bis hin zu zinsgünstigen Darlehen der regionalen Förderbanken, wobei die Konditionen je nach Bundesland deutlich variieren können. Besonders hervorzuheben sind die kommunalen Beratungsstellen, die Senioren nicht nur bei Förderanträgen unterstützen, sondern auch individuelle Wohnraumanpassungen empfehlen. In einigen Modellregionen wurden zudem Quartierskonzepte entwickelt, die gemeinschaftliches Wohnen im Alter mit lokaler Infrastruktur wie Pflegestützpunkten und Einkaufshilfen verbinden. Interessenten sollten frühzeitig bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen, da regionale Fördermittel oft begrenzt sind und nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden.

Regionale Förderungen im Überblick: Bis zu 20.000 Euro Zuschuss je nach Bundesland für barrierefreie Umbauten möglich (Stand 2026).

Förderanträge sollten bei kommunalen Beratungsstellen gestellt werden, die auch kostenlose Erstberatungen anbieten.

Viele Förderprogramme können mit KfW-Mitteln kombiniert werden und erhöhen so die Gesamtförderung erheblich.

Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderprogramme

Für ein altersgerechtes Zuhause lassen sich verschiedene Förderprogramme der KfW, der Pflegekassen sowie länderspezifische Zuschüsse geschickt miteinander kombinieren, um die finanzielle Belastung deutlich zu reduzieren. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise barrierefreie Badumbauten, von mehreren Stellen gefördert werden können, wobei die Anträge in der richtigen Reihenfolge gestellt werden müssen, um die maximale Unterstützung zu erhalten. Bei umfassenden Projekten zum altersgerechten Umbau empfiehlt sich eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung für einen effizienten Ablauf, damit keine Fördermöglichkeiten übersehen werden und der Wohnraum optimal an die Bedürfnisse im Alter angepasst werden kann.

Häufige Fragen zu Förderungen altersgerechtes Wohnen

Welche KfW-Förderprogramme gibt es für barrierefreies Wohnen im Alter?

Die KfW bietet verschiedene Zuschuss- und Kreditprogramme für seniorengerechte Umbauten an. Besonders relevant ist das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“, das bis zu 6.250 Euro Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen bereitstellt. Daneben existiert das KfW-Kredit-Programm 159, das zinsgünstige Darlehen für umfassendere Umbaumaßnahmen anbietet. Die Förderung kann für Maßnahmen wie den Einbau bodengleicher Duschen, Türverbreiterungen, Treppenlifte oder die Installation von Assistenzsystemen beantragt werden. Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen, und die Maßnahmen müssen bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Wie können Rentner Zuschüsse von Pflegekassen für Wohnraumanpassungen erhalten?

Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können bei ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Die Förderung deckt bauliche Anpassungen ab, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Typische geförderte Anpassungen sind der Umbau des Badezimmers, die Verbreiterung von Türen oder die Installation von Rampen. Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden und sollte einen Kostenvoranschlag sowie eine Begründung zur Notwendigkeit der seniorengerechten Wohnraumanpassung enthalten. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss vervielfachen.

Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es für altersgerechte Umbauten?

Altersgerechte Umbaumaßnahmen können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Handwerkerleistungen können 20% der Arbeitskosten (ohne Material) bis maximal 1.200 Euro jährlich von der Steuerschuld abgezogen werden. Liegt eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen. Hierbei muss jedoch die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden. Für eine optimale steuerliche Berücksichtigung empfiehlt sich, Rechnungen nach Arbeits- und Materialkosten aufschlüsseln zu lassen und alle Zahlungen per Überweisung zu tätigen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich, allerdings müssen erhaltene Zuschüsse bei der Steuer berücksichtigt werden.

Bieten Bundesländer eigene Förderprogramme für seniorengerechtes Wohnen an?

Ja, viele Bundesländer haben ergänzend zu den KfW-Programmen eigene Förderinstrumente für altersgerechte Wohnanpassungen etabliert. Bayern bietet beispielsweise das „Wohnungsbauprogramm Barrierefreiheit“, während Nordrhein-Westfalen mit der „Landesförderung Wohnraumanpassung“ unterstützt. In Baden-Württemberg existiert das Programm „Wohnraumförderung Baden-Württemberg – Barrierefrei/Alter“ und in Hessen die „Hessische Förderprogramme für barrierefreies Wohnen“. Die Förderhöhen und -bedingungen variieren dabei erheblich: Einige Länder gewähren Zuschüsse, andere zinsgünstige Darlehen oder Kombinationen aus beidem. Entscheidend bei der Antragstellung ist, dass die Förderungen oft an Einkommensgrenzen oder bestimmte bauliche Standards geknüpft sind. Informationen zu den jeweiligen Landesprogrammen bieten die zuständigen Landesministerien oder kommunalen Beratungsstellen.

Wie kombiniert man verschiedene Fördermittel für einen altersgerechten Umbau optimal?

Eine effiziente Fördermittelkombination erfordert strategische Planung. Grundsätzlich können KfW-Zuschüsse mit Pflegekassenzuschüssen und Landesförderprogrammen kombiniert werden, solange keine Doppelförderung derselben Maßnahme erfolgt. Der empfohlene Ablauf: Zunächst alle infrage kommenden Programme identifizieren und deren Bedingungen prüfen. Anschließend die Baumaßnahmen in förderfähige Einzelpositionen aufteilen und den verschiedenen Programmen zuordnen. Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Antragstellung – erst Bewilligungen einholen, dann bauen beginnen. Für Pflegebedürftige bietet es sich an, zuerst den Zuschuss der Pflegekasse zu beantragen und ergänzend KfW-Mittel für nicht abgedeckte Maßnahmen zu nutzen. Regionale Beratungsstellen für altersgerechtes Wohnen oder Wohnberatungen der Wohlfahrtsverbände bieten kompetente Unterstützung bei dieser komplexen Finanzierungsplanung.

Was ist bei der Antragstellung für KfW-Fördermittel zum barrierefreien Umbau zu beachten?

Bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln für barrierefreie Umbauten sind mehrere Aspekte entscheidend. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden – bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig. Für das Zuschuss-Programm 455-B erfolgt die Antragstellung direkt im KfW-Zuschussportal, während Kreditanträge über die Hausbank eingereicht werden. Die geplanten Umbauten müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen, die in der „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ definiert sind. Nach Abschluss der seniorengerechten Baumaßnahmen ist eine Bestätigung durch einen Sachverständigen oder Fachunternehmer einzureichen. Für komplexere Umbauvorhaben empfiehlt sich vorab eine Beratung durch qualifizierte Wohnberater oder Architekten mit Expertise im altersgerechten Bauen. Die maximale Förderhöhe liegt aktuell bei 6.250 Euro pro Wohneinheit.

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